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Wenn Gemeinderäte im Landrat

Gesetze in eigener Sache machen

Doppelfunktionen schaffen Zielkonflikte – 
und untergraben die Gewaltentrennung. Das darf nicht sein.

Wenn Gemeinderäte gleichzeitig im Landrat sitzen, bestimmen sie auf kantonaler Ebene über Regeln mit, die sie in der Gemeinde selbst vollziehen. Das ist ein klarer Zielkonflikt. Was auf Bundesebene längst gilt – dass Regierungsräte nicht im Nationalrat sitzen dürfen –, soll künftig auch zwischen Gemeinden und Kanton gelten. Denn: ein Amt – eine Verantwortung.

Die heutige Konstellation hat für Eigentümerinnen und Eigentümer handfeste Folgen: Gerade bei raumplanerischen Entscheiden oder Abgaben wie der Mehrwert-abgabe sind kantonale Vorgaben zentral und die Rollenvermischung von Gemeinde- und Landrat besonders spürbar. Wenn der finanzielle Druck auf eine Gemeinde wächst, steigt der Anreiz der Gemeinderäte, im Landrat in eigener Sache mitzubestimmen – zum Beispiel bei Gesetzesvorgaben, die den kommunalen Ertrag verbessern. Und das ist bis heute ohne klare Ausstandsregeln möglich.

So geschieht es aktuell bei der Mehrwertabgabe: Der Volksentscheid von 2019, der ein Modell mit minimaler Abgabe festlegte, wird durch eine neue Vorlage gezielt in Frage gestellt – unter aktiver Mitwirkung von Gemeinderäten, die im Landrat an der Ausarbeitung beteiligt sind. Statt den Volksentscheid zu respektieren, soll auf dem Umweg über ein neues Gesetz das alte Ziel doch noch erreicht werden.

Unsere Initiative stellt klar: Wer exekutive Verantwortung in einer Gemeinde trägt, soll nicht gleichzeitig im Kantonsparlament sitzen. Das schafft klare Zuständigkeiten, stärkt die Gewaltentrennung – und schützt letztlich auch die Glaubwürdigkeit demokratischer Entscheide.

Unsere Lösung

  • Gemeinderäte dürfen künftig nicht gleichzeitig Landräte sein.

  • Diese Regel wird in der Kantonsverfassung verankert.

  • So werden Interessenkonflikte vermieden – und die Gewaltentrennung wird konsequent umgesetzt.

 

«Gewaltentrennung ist kein Detail – sie istdas Rückgrat unserer Demokratie.»

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