
Wenn Gerichtsurteile für politische Manöver missbraucht werden
Der Regierungsrat nutzt Urteile, um abgelehnte Vorlagen neu aufzulegen. Das geht nicht.
Nach einem Bundesgerichtsurteil, das punktuelle Korrekturen an der Baselbieter Gesetzgebung zur Mehrwertabgabe verlangt, instrumentalisiert der Regierungsrat dieses Urteil, um gleich auch ein neues Abgabenmodell vorzulegen – mit noch höheren Mehrwertabgabesätzen als in jener Vorlage, die das Stimmvolk erst vor wenigen Jahren ausdrücklich verworfen hat. Anstatt dem gerichtlichen Entscheid sachlich nachzukommen, wird unter einem juristischen Deckmantel versucht, den Volkswillen nachträglich zurechtzubiegen. Ein solches Vorgehen ist nicht nur unehrlich – es untergräbt das Vertrauen in die demokratische Ordnung.
Gerichtsurteile garantieren in einem Rechtsstaat, dass Gesetze eingehalten werden – und sie verpflichten zur Korrektur, wenn dem nicht so ist. Wird also eine kantonale Gesetzesnorm vom Bundesgericht beanstandet, muss der Regierungsrat diese bereinigen. Nicht hinnehmbar ist hingegen der Versuch, unter dem Vorwand rechtlicher Nachbesserung politisch gescheiterte Vorhaben neu aufzulegen – und dabei vorzugeben, dies sei vom Gericht so verlangt.
Ein solches taktisches Aushebeln des Volkswillens darf nicht Schule machen. Unsere Initiative stellt deshalb klar: Gerichtsurteile sind korrekt, aber auch eng begrenzt umzusetzen – ohne politische Erweiterung und ohne neue versteckte Belastungen.
Wenn Urteile zu Vorwänden für neue Abgaben werden, erschüttert das das Vertrauen in die politischen Institutionen. Wer als Stimmbürgerin oder Stimmbürger an einer Volksabstimmung teilnimmt, darf erwarten, dass das Ergebnis respektiert und nicht auf Umwegen später relativiert wird. Gerade in Zeiten politischer Polarisierung braucht es Verlässlichkeit – nicht taktisches Nachsteuern durch die Verwaltung.
Unsere Lösung
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Gerichtsurteile sind präzise und rechtskonform umzusetzen – nicht politisch auszuweiten.
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Politisch weitergehende Vorschläge? Nur mit separater Vorlage – und Mitsprache.
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Der Regierungsrat darf rechtlich korrigieren, aber nicht politisch nachsteuern.
«Ein solches taktisches Aushebeln des Volkswillens darf nicht Schule machen.»

